Ohne verkehrslenkende Maßnahmen keine Entlastung der Innenstadt

Dass der Aufstieg zur B 30 keine oder kaum entlastende Wirkung auf den innerstädtischen Autoverkehr hat, wurde bei der aktuellen Diskussion kaum betrachtet. Aber die Verkehrssimulationen im Auftrag der Stadt ergeben nun mal keine wirksame Entlastung zum Beispiel für den Bismarckring, sodass das eigentliche Ziel nur über den Aufstieg gar nicht erreicht würde.

Nur über verkehrslenkende Maßnahmen, die in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag verbindlich einzuführen sind, wird eine Entlastung der Innenstadt gewährleistet. Das bedeutet nach Mobilitätskonzept zum Beispiel ganztägig Tempo 30 auf der Waldseer Straße, auf Zeppelin- und Bismarckring, in der Rollinstraße, in Riedlinger-, Kolping- und Felsengartenstraße sowie die Verengung von Fahrspuren auf dem Zeppelinring. Ohne diesen Vertrag, keine Genehmigung für den Aufstieg.

Im Jahr 2011 hieß es, dass 2013 der Planfeststellungsbeschluss für den Aufstieg kommen könnte. 2015 stand im Raum, dass mit einem Baubeginn 2019 gerechnet werde. Heute in 2025 steht die Planfeststellung immer noch bevor.